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Wärmepumpen-Förderung 2026 geändert: Das gilt ab 21. Juli

Von Markus Lenz··ca. 10 Min. Lesezeit

Kurzantwort: Die neuen KfW-458-Regeln gelten seit 21.07.2026

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Für die erste Wohneinheit beträgt der Förderhöchstbetrag 28.000 Euro. Der Effizienzbonus ist entfallen, der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent und der Einkommensbonus ist neu gestaffelt. Regulär gilt höchstens 70 Prozent; im besonderen Niedrigeinkommensfall sind bis zu 80 Prozent möglich.

Wer 2026 eine Wärmepumpe plant, darf nicht mehr mit alten Tabellen rechnen. Werte wie 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, 5 Prozent Effizienzbonus oder 30.000 Euro Kostenrahmen für die erste Wohneinheit gehören nicht in einen neuen Antrag ab 21.07.2026.

Die folgenden Angaben stammen aus der offiziellen KfW-Übersicht zu den BEG-Anpassungen und der aktuellen KfW-458-Produktseite. Für einen konkreten Antrag zählt der Programmstand am maßgeblichen Antragsdatum.

Wärmepumpen-Förderung 2026: Was seit 21.07. gilt

FörderbausteinBis 20.07.2026Seit 21.07.2026
Grundförderung30 %weiterhin 30 %
Förderhöchstbetrag 1. Wohneinheit30.000 €28.000 €
Effizienzbonus Wärmepumpe5 %entfällt
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %
Einkommensbonusbisheriger Bonus40 % / 30 % / 10 % gestaffelt
Reguläre Obergrenze70 %weiterhin 70 %
Besondere Obergrenzekeinebis 80 % bei niedrigem Einkommen
Emissionsminderungszuschlag2.500 €entfällt

Für die zweite bis sechste Wohneinheit nennt die KfW weiterhin 15.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit. Ab der siebten Wohneinheit bleiben es 8.000 Euro. Der Betrag für die erste Wohneinheit wird ab 01.02.2027 halbjährlich um weitere 750 Euro reduziert.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?

Die Förderquote allein reicht für eine belastbare Rechnung nicht. Sie muss mit dem förderfähigen Höchstbetrag multipliziert werden. Für ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit und mindestens 28.000 Euro förderfähigen Kosten ergeben sich nach den seit 21.07.2026 geltenden KfW-458-Bedingungen folgende Werte:

BeispielQuoteZuschuss
Nur Grundförderung30 %8.400 €
Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus46 %12.880 €
Zusätzlich 10 % Einkommensbonus56 %15.680 €
Reguläre Obergrenze70 %19.600 €
Begünstigter Niedrigeinkommensfall80 %22.400 €

Ein bis zum 20.07.2026 häufig gerechneter Fall bestand aus 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 5 Prozent Effizienzbonus. Bei 30.000 Euro Kostenrahmen waren das 16.500 Euro. Seit 21.07.2026 ergeben 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus bei 28.000 Euro 12.880 Euro. Das sind 3.620 Euro weniger, sofern kein Einkommensbonus hinzukommt.

Einkommensbonus und Einkommensgrenze

Die KfW verwendet drei Stufen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer:

  • 40 Prozent Einkommensbonus bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
  • 30 Prozent Einkommensbonus bis 40.000 Euro.
  • 10 Prozent Einkommensbonus bis 50.000 Euro.

Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Die besondere Förderobergrenze von 80 Prozent ist an Selbstnutzung und niedriges Einkommen gebunden. Eine Überschrift wie „80 Prozent Wärmepumpen-Förderung für alle“ wäre daher schlicht falsch.

Effizienzbonus entfällt, EU-Bonus soll 2027 kommen

Der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmequellen und natürliche Kältemittel ist zum 21.07.2026 entfallen. Im ersten Quartal 2027 plant die KfW einen Wertschöpfungsbonus: Für in der EU gefertigte Wärmepumpen sollen 15 Prozent hinzukommen. Bei außerhalb der EU gefertigten, gebauten oder zusammengebauten Wärmepumpen soll die Grundförderung auf 15 Prozent sinken.

Der genaue Starttag und die Definition, wann eine Wärmepumpe als in der EU gefertigt gilt, sind noch offen. Diese Zukunftsregel gehört deshalb nicht in eine verbindliche Förderberechnung für einen Antrag im Juli 2026.

Was gilt für laufende Angebote und Anträge?

Maßgeblich ist der Programmstand zum jeweiligen Antrag. Für neue Anträge ab 21.07.2026 gelten die neuen Werte. Bei bereits gestellten Anträgen oder Zusagen muss der konkrete Vorgang anhand von Antragsdatum, Zusage und Vertragsstand geprüft werden.

Vertrag, Bestätigung und Antrag müssen zusammenpassen

Für KfW 458 gehören Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit passender Förderbedingung, Bestätigung zum Antrag und Antrag in die richtige Reihenfolge. Prüfen Sie bei einem laufenden Vorhaben den konkreten KfW-Stand, bevor Sie Angebot oder Auftrag verbindlich freigeben.

KfW oder BAFA: Welche Stelle fördert was?

Der Heizungstausch und damit die Wärmepumpen-Förderung für private Wohngebäude läuft über die KfW. Die BAFA bleibt unter anderem für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung zuständig. Beim iSFP-Bonus 2026 geht es um BEG-Einzelmaßnahmen, nicht um einen zusätzlichen iSFP-Bonus auf den reinen Wärmepumpentausch.

Die BAFA-Übersicht zur BEG-Einzelmaßnahmenförderung und die KfW-Produktseite sollten bei kombinierten Vorhaben getrennt geprüft werden. Eine allgemeine Übersicht bietet der Ratgeber Fördermittel 2026.

Welche Bedingungen sollten vor dem Antrag geprüft werden?

  1. Gebäude und Heizflächen prüfen: Eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 zeigt, welche Leistung wirklich benötigt wird.
  2. Vorlauftemperatur klären: Eine Wärmepumpe kann auch ohne Fußbodenheizung funktionieren. Entscheidend sind Heizlast, Heizkörper und Systemtemperatur. Mehr dazu im Altbau-Check ohne Fußbodenheizung.
  3. KfW-458-Verfahren einhalten: Angebot, Fördervorbehalt, Bestätigung zum Antrag und Antrag gehören in die richtige Reihenfolge.
  4. Bonusberechtigung belegen: Selbstnutzung, Altanlage und Einkommen müssen zu den beantragten Boni passen.
  5. Umfeldmaßnahmen erfassen: Nur fachlich notwendige und förderfähige Kosten gehören in die Rechnung.

Die häufigsten Fehler

  • Mit alten Boni rechnen: 20 Prozent Klimabonus und 5 Prozent Effizienzbonus gelten für neue Anträge ab 21.07.2026 nicht mehr.
  • BAFA und KfW vermischen: Die Wärmepumpen-Heizungsförderung läuft für private Wohngebäude über KfW 458.
  • 80 Prozent pauschal versprechen: Dafür müssen Selbstnutzung, Einkommen und gegebenenfalls Familienzuschlag passen.
  • Nur auf den Zuschuss schauen: Eine falsch dimensionierte Wärmepumpe bleibt auch mit Förderung teuer.
  • Laufende Vorgänge pauschal behandeln: Bereits gestellte Anträge, Zusagen und Verträge müssen anhand ihres konkreten Datums geprüft werden.

Wärmepumpe und Förderweg vor dem Angebot prüfen

Wenn Sie eine Wärmepumpe nachrüsten möchten, prüfe ich mit Ihnen zuerst Heizlast, Vorlauftemperatur, Förderweg und Reihenfolge. So wissen Sie vor dem Auftrag, welche Anlage technisch passt und mit welchem Zuschuss Sie realistisch rechnen können.

Förder-Check anfragen

Häufige Fragen

Was hat sich bei der Wärmepumpen-Förderung zum 21.07.2026 geändert?

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit beträgt 28.000 Euro. Der Effizienzbonus ist entfallen, der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent und der Einkommensbonus ist neu gestaffelt. Regulär gilt eine Obergrenze von 70 Prozent.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe 2026?

Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten ergeben 30 Prozent Grundförderung 8.400 Euro. Zusammen mit 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus wären es 12.880 Euro. Je nach Einkommen können weitere 10, 30 oder 40 Prozentpunkte hinzukommen. Regulär bleibt die Förderung auf 70 Prozent begrenzt. Für bestimmte selbstnutzende Haushalte mit niedrigem Einkommen nennt die KfW eine Obergrenze von 80 Prozent.

Wer kann bis zu 80 Prozent Heizungsförderung erhalten?

Die besondere 80-Prozent-Obergrenze gilt für begünstigte selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit niedrigem zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Die KfW nennt 30.000 Euro als Grenze und berücksichtigt bei mindestens einem minderjährigen Kind einen Familienzuschlag von 10.000 Euro. Einkommen, Selbstnutzung und weitere Bonusvoraussetzungen müssen im Antrag nachgewiesen werden.

Gibt es den Effizienzbonus für Wärmepumpen weiterhin?

Der bisherige Effizienzbonus ist seit 21.07.2026 entfallen. Das betrifft auch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder den Wärmequellen Erdreich, Wasser und Abwasser. Ein angekündigter Wertschöpfungsbonus ab 2027 ist eine separate Zukunftsregel und gehört nicht in eine Förderberechnung für Juli 2026.

Muss der KfW-Antrag vor der Beauftragung gestellt werden?

Förderweg, technische Nachweise und Vertragsgestaltung müssen vor dem Vorhabenstart geklärt werden. Für KfW 458 ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit passender aufschiebender oder auflösender Förderbedingung Teil des Verfahrens. Bestätigung zum Antrag, Vertrag und Antrag müssen zusammenpassen.

Quellenstand 21.07.2026: KfW-Übersicht zu den BEG-Anpassungen und aktuelle KfW-Produktseite 458. Für den konkreten Antrag zählt der Programmstand am Antragsdatum.