Der iSFP fällt nicht weg. Nach aktuellem Stand soll aber der 5-%-Bonus enger werden. Was Eigentümer vor Auftrag, TPB und Sanierung prüfen sollten.
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird nach aktuellem Stand nicht abgeschafft. Kritisch ist etwas anderes: Der 5-%-iSFP-Bonus in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung soll künftig voraussichtlich nicht mehr automatisch schon bei der ersten passenden Maßnahme greifen. Für Eigentümer wird deshalb die Reihenfolge der Sanierung wichtiger.
Stand: 09.07.2026
Die folgenden Informationen beruhen auf aktuell sichtbaren BAFA- und KfW-Informationen sowie Fachauswertungen der BEG-Änderungen. Einzelne Details stehen noch unter dem Vorbehalt der finalen Richtlinie beziehungsweise aktualisierter BAFA-Merkblätter. Förderhöhen sollten deshalb vor einer Beauftragung konkret geprüft werden.
Kurz gesagt: Der iSFP bleibt, aber der Bonus wird voraussichtlich enger
Der iSFP selbst bleibt ein wichtiges Planungsinstrument. Auch die BAFA-Förderung für die Energieberatung Wohngebäude läuft nach aktuellem BAFA-Stand weiter: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Was sich ändern soll, ist die Bonuslogik bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen. Nach aktuellen Fachauswertungen soll der 5-%-iSFP-Bonus künftig erst ab der zweiten signifikanten Sanierungsmaßnahme gewährt werden. Genau dieser Punkt ist für Eigentümer wichtig, die gerade Fenster, Dämmung oder Heizungsoptimierung planen.
Was sich beim 5-%-iSFP-Bonus ändern soll
Bisher war die Logik einfach: Wenn eine passende Einzelmaßnahme aus einem geförderten iSFP umgesetzt wurde, konnte der zusätzliche Bonus von 5 Prozentpunkten greifen. Aus 15 % Grundförderung wurden dann bei vielen Effizienzmaßnahmen 20 %.
Nach dem angekündigten Änderungspaket soll dieser Bonus künftig voraussichtlich erst ab einer zweiten signifikanten Sanierungsmaßnahme greifen. Das heißt praktisch: Die erste Maßnahme nach neuem Recht könnte keinen iSFP-Bonus mehr auslösen. Was genau als zweite signifikante Maßnahme zählt, muss die finale BAFA-Auslegung noch bestätigen.
Warum die 60.000-€-Grenze dadurch wichtig wird
Auf den aktuellen BAFA-Seiten für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung ist die 60.000-€-Grenze an die Gewährung des iSFP-Bonus gekoppelt. Ohne Bonus liegt die Höchstgrenze für förderfähige Ausgaben aktuell grundsätzlich bei 30.000 € pro Wohneinheit.
Daraus folgt voraussichtlich: Wenn der iSFP-Bonus bei der ersten Maßnahme nicht gewährt wird, kann auch der höhere Kostenrahmen von 60.000 € fraglich sein. Genau dieser Punkt ist finanziell oft wichtiger als die 5 Prozentpunkte selbst. Bis BAFA die neuen Merkblätter veröffentlicht, sollte diese Folge aber vorsichtig formuliert und im Einzelfall geprüft werden.
Vereinfachtes Beispiel, vorbehaltlich finaler BAFA-Bestätigung
| Situation | Förderfähige Kosten | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Bisher mit iSFP-Bonus | 60.000 € | 20 % | 12.000 € |
| Voraussichtlich erste Maßnahme ohne iSFP-Bonus | 30.000 € | 15 % | 4.500 € |
| Voraussichtlich spätere qualifizierende Maßnahme mit iSFP-Bonus | 60.000 € | 20 % | 12.000 € |
Die Zahlen zeigen nur die mögliche Größenordnung. Entscheidend sind die finale BAFA-Richtlinie, das aktualisierte Merkblatt und die konkrete Antragssituation.
Was sich nicht ändert
- Der iSFP bleibt als Beratungs- und Planungsinstrument bestehen.
- Die BAFA-Förderung für die Energieberatung Wohngebäude läuft nach aktuellem Stand weiter.
- Ein in der EBW geförderter iSFP bleibt die Voraussetzung, damit der iSFP in der BEG berücksichtigt werden kann.
- Der iSFP ist weiterhin besonders sinnvoll, wenn mehrere substanzielle Sanierungsschritte geplant sind.
Für welche Maßnahmen der iSFP weiter relevant bleibt
Der iSFP bleibt vor allem bei Effizienzmaßnahmen relevant, nicht beim reinen Heizungstausch. Typische Bereiche sind:
- Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke oder Kellerdecke
- Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz
- Lüftungsanlagen und bestimmte Anlagentechnik außer Heizung
- Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
Für einen reinen Heizungstausch, zum Beispiel eine Wärmepumpe, gibt es keinen iSFP-Bonus. Dort läuft die Förderung über die KfW-Heizungsförderung. Trotzdem kann der iSFP indirekt helfen, weil er Gebäudehülle, Heizlast und Reihenfolge sauber einordnet.
Was Eigentümer jetzt vor Auftrag oder Angebot prüfen sollten
Ein vorhandener iSFP allein sichert nicht automatisch alte Förderbedingungen. Entscheidend sind Förderantrag, technische Projektbeschreibung beziehungsweise Bestätigung zum Antrag und die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Liegt schon eine gültige TPB oder BzA vor?
- Ist der Förderantrag bereits gestellt oder nur der iSFP fertig?
- Ist die geplante Maßnahme wirklich im iSFP enthalten?
- Ist es die erste oder eine spätere signifikante Maßnahme?
- Wurde noch kein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unterschrieben?
Förder-Check vor Auftrag
Wenn Sie gerade Fenster, Dämmung, Heizungsoptimierung oder einen Sanierungsfahrplan planen, prüfen wir zuerst die Förderlogik: Welche Maßnahme zuerst? Welche Förderung gilt aktuell? Und wo kann durch falsche Antragstellung Geld verloren gehen?
Offene Punkte: Was noch geklärt werden muss
Noch nicht abschließend geklärt ist, was genau als zweite signifikante Maßnahme zählt. Offen ist zum Beispiel, ob eine früher umgesetzte iSFP-Maßnahme mitzählt, ob mehrere Gewerke in einem Antrag als eine oder mehrere Maßnahmen gelten und welche Mindestgröße eine Maßnahme haben muss.
Bis diese Punkte offiziell geklärt sind, ist die beste Strategie: nicht pauschal mit alten Fördersätzen rechnen, sondern die konkrete Maßnahme und den Antrag sauber prüfen. Weitere Hintergründe stehen im iSFP-Bonus-Ratgeber und in der Fördermittel-Übersicht 2026.
Häufige Fragen
Wird der iSFP 2026 abgeschafft?
Nein. Nach aktuellem Stand wird der individuelle Sanierungsfahrplan nicht abgeschafft. Auch die BAFA-Förderung der Energieberatung Wohngebäude läuft weiter. Geändert werden soll vor allem die Logik des 5-%-iSFP-Bonus bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen.
Gilt der iSFP-Bonus 2026 noch bei der ersten Maßnahme?
Nach aktuellen Fachauswertungen soll der Bonus künftig voraussichtlich erst ab der zweiten signifikanten Sanierungsmaßnahme greifen. Die genaue Auslegung muss noch durch die finalen BAFA-Unterlagen bestätigt werden.
Bleibt die 60.000-€-Grenze beim iSFP erhalten?
Aktuell ist die 60.000-€-Grenze auf den BAFA-Seiten daran gekoppelt, dass der iSFP-Bonus gewährt wird. Wenn der Bonus bei der ersten Maßnahme nicht greift, spricht viel dafür, dass dort auch der höhere Kostenrahmen nicht gilt. Final bestätigen muss das die neue BAFA-Auslegung.
Sichert ein vorhandener iSFP die alten Förderbedingungen?
Ein vorhandener iSFP allein reicht dafür nicht automatisch aus. Entscheidend sind Förderantrag, TPB beziehungsweise BzA und die zum Antrag gültigen Förderbedingungen. Vor einer Beauftragung sollte die konkrete Antragssituation geprüft werden.
Für welche Maßnahmen bleibt der iSFP wichtig?
Der iSFP bleibt besonders wichtig bei Gebäudehülle, Fenstern, Türen, Lüftung und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Beim reinen Heizungstausch gibt es keinen iSFP-Bonus, dort ist die KfW-Heizungsförderung maßgeblich.
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Über den Autor: Markus Lenz
Schornsteinfegermeister & BAFA-zertifizierter Energieeffizienz-Experte aus Düsseldorf, gelistet in der dena Energieeffizienz-Experten-Liste mit BAFA- und KfW-Einzelmaßnahmen-Berechtigung. Mit jahrelanger Praxiserfahrung berate ich Sie kompetent zu Energieeffizienz und Sanierung.
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