iSFP und Förderung 2026: Was seit 21.07. beim 5-%-Bonus gilt
Zurück zum BlogFörderung

iSFP und Förderung 2026: Was seit 21.07. beim 5-%-Bonus gilt

Markus Lenz
4 Min. Lesezeit

Der iSFP bleibt bestehen. Seit 21.07.2026 gelten 5 Prozentpunkte nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 €. Das ist vor Auftrag und TPB zu prüfen.

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird nicht abgeschafft. Seit dem 21.07.2026 gilt aber eine neue Bonuslogik: Der 5-%-iSFP-Bonus in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt und nur auf den darüberliegenden Kostenanteil berechnet. Deshalb muss vor Auftrag mit den tatsächlich förderfähigen Kosten gerechnet werden.

Stand: 21.07.2026

Die BAFA-Bedingungen für Anträge ab 21.07.2026 sind veröffentlicht. Neue TPB-IDs müssen seit diesem Stichtag nach den neuen Förderkonditionen erzeugt werden. Förderfähigkeit, Kostenansatz und Maßnahme sollten trotzdem vor einer Beauftragung konkret geprüft werden.

Kurz gesagt: Der iSFP bleibt, aber der Bonus wird anders berechnet

Der iSFP selbst bleibt ein wichtiges Planungsinstrument. Auch die BAFA-Förderung für die Energieberatung Wohngebäude läuft nach aktuellem BAFA-Stand weiter: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Geändert wurde die Bonuslogik bei BEG-Einzelmaßnahmen. Der 5-%-iSFP-Bonus wird seit 21.07.2026 erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt und nur auf den darüberliegenden Kostenanteil berechnet. Genau dieser Punkt ist für Eigentümer wichtig, die gerade Fenster, Dämmung oder Heizungsoptimierung planen.

Was seit 21.07.2026 beim 5-%-iSFP-Bonus gilt

Bisher war die Logik einfach: Wenn eine passende Einzelmaßnahme aus einem geförderten iSFP umgesetzt wurde, konnte der zusätzliche Bonus von 5 Prozentpunkten greifen. Aus 15 % Grundförderung wurden dann bei vielen Effizienzmaßnahmen 20 %.

Nach den veröffentlichten BAFA-Bedingungen wird dieser Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt. Die 5 Prozentpunkte entfallen nur auf den Kostenanteil oberhalb dieser Schwelle. Das ist keine pauschale 20-%-Förderung auf die gesamte Maßnahme.

Warum die 60.000-€-Grenze dadurch wichtig wird

Auf den aktuellen BAFA-Seiten für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung ist die 60.000-€-Grenze an die Gewährung des iSFP-Bonus gekoppelt. Ohne Bonus liegt die Höchstgrenze für förderfähige Ausgaben aktuell grundsätzlich bei 30.000 € pro Wohneinheit.

Daraus folgt für die Beratungspraxis: Der höhere Kostenrahmen darf nicht pauschal eingeplant werden. Entscheidend ist, ob der iSFP-Bonus im konkreten Antrag tatsächlich gewährt wird, welche Kosten förderfähig sind und welcher Anteil oberhalb der Schwelle liegt.

Vereinfachtes Beispiel nach der seit 21.07.2026 geltenden Logik

SituationFörderfähige KostenFördersatzZuschuss
60.000 € nach neuer Teilbetragslogik60.000 €15 % auf 60.000 € + 5 % auf 30.000 €10.500 €
Neue Logik ohne Bonusanteil bis 30.000 €30.000 €15 %4.500 €
Beispiel 42.500 € mit Bonus nur oberhalb 30.000 €42.500 €15 % + 5 % auf 12.500 €7.000 €

Die Zahlen sind vereinfachte Rechenbeispiele, keine Förderzusage. Entscheidend sind die tatsächlich förderfähigen Kosten, die Zuordnung zum iSFP und die konkrete Antragssituation.

Was sich nicht ändert

  • Der iSFP bleibt als Beratungs- und Planungsinstrument bestehen.
  • Die BAFA-Förderung für die Energieberatung Wohngebäude läuft nach aktuellem Stand weiter.
  • Ein in der EBW geförderter iSFP bleibt die Voraussetzung, damit der iSFP in der BEG berücksichtigt werden kann.
  • Der iSFP ist weiterhin besonders sinnvoll, wenn mehrere substanzielle Sanierungsschritte geplant sind.

Für welche Maßnahmen der iSFP weiter relevant bleibt

Der iSFP bleibt vor allem bei Effizienzmaßnahmen relevant, nicht beim reinen Heizungstausch. Typische Bereiche sind:

  • Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke oder Kellerdecke
  • Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz
  • Lüftungsanlagen und bestimmte Anlagentechnik außer Heizung
  • Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung

Für einen reinen Heizungstausch, zum Beispiel eine Wärmepumpe, gibt es keinen iSFP-Bonus. Dort läuft die Förderung über die KfW-Heizungsförderung. Trotzdem kann der iSFP indirekt helfen, weil er Gebäudehülle, Heizlast und Reihenfolge sauber einordnet.

Was Eigentümer jetzt vor Auftrag oder Angebot prüfen sollten

Ein vorhandener iSFP allein sichert nicht automatisch alte Förderbedingungen. Entscheidend sind Förderantrag, technische Projektbeschreibung beziehungsweise Bestätigung zum Antrag und die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

  • Wurde für einen Antrag ab 21.07.2026 eine neue TPB-ID erzeugt?
  • Ist der Förderantrag bereits gestellt oder nur der iSFP fertig?
  • Ist die geplante Maßnahme wirklich im iSFP enthalten?
  • Liegt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen über 30.000 €?
  • Sind Antrag, Vertrag und möglicher Fördervorbehalt korrekt aufeinander abgestimmt?

Förder-Check vor Auftrag

Wenn Sie gerade Fenster, Dämmung, Heizungsoptimierung oder einen Sanierungsfahrplan planen, prüfen wir zuerst die Förderlogik: Welche Maßnahme zuerst? Welche Förderung gilt aktuell? Und wo kann durch falsche Antragstellung Geld verloren gehen?

Förderung vor Auftrag prüfen lassen

Was im konkreten Antrag weiter geprüft werden muss

Die Grundregel ist bestätigt. Im Einzelfall bleiben aber die förderfähigen Kosten, die Zuordnung mehrerer Gewerke, die iSFP-Empfehlung und die korrekte Antragstechnik zu prüfen. Für Anträge ab 21.07.2026 muss eine neue TPB-ID erzeugt werden.

Die beste Strategie ist deshalb: nicht pauschal mit 20 % rechnen, sondern Maßnahme, Kosten und Antrag sauber prüfen. Die offizielle BAFA-Seite für aktuelle Anträge dokumentiert den Regelstand. Weitere Hintergründe stehen im iSFP-Bonus-Ratgeber, in der Fördermittel-Übersicht 2026 und in der iSFP-Beispielrechnung 2026.

Häufige Fragen

Wird der iSFP 2026 abgeschafft?

Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan und die BAFA-Förderung der Energieberatung Wohngebäude bleiben bestehen. Geändert wurde zum 21.07.2026 die Logik des 5-%-iSFP-Bonus bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen.

Wie wird der iSFP-Bonus seit 21.07.2026 berechnet?

Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte werden nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle berechnet.

Bleibt die 60.000-€-Grenze beim iSFP erhalten?

Der höhere Kostenrahmen darf nicht pauschal angenommen werden. Entscheidend ist, ob der iSFP-Bonus im konkreten Antrag gewährt wird, welche Kosten förderfähig sind und welcher Anteil oberhalb von 30.000 € liegt.

Sichert ein vorhandener iSFP die alten Förderbedingungen?

Ein vorhandener iSFP allein reicht dafür nicht automatisch aus. Entscheidend sind Förderantrag, TPB beziehungsweise BzA und die zum Antrag gültigen Förderbedingungen. Vor einer Beauftragung sollte die konkrete Antragssituation geprüft werden.

Für welche Maßnahmen bleibt der iSFP wichtig?

Der iSFP bleibt besonders wichtig bei Gebäudehülle, Fenstern, Türen, Lüftung und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Beim reinen Heizungstausch gibt es keinen iSFP-Bonus, dort ist die KfW-Heizungsförderung maßgeblich.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Als gelisteter Energieeffizienz-Experte in Düsseldorf erläutere ich Ihnen gerne den passenden Leistungsumfang. Das kurze unverbindliche Erstgespräch ist kostenlos.

Markus Lenz — gelisteter Energieeffizienz-Experte und Schornsteinfegermeister aus Düsseldorf

Über den Autor: Markus Lenz

Schornsteinfegermeister & gelisteter Energieeffizienz-Experte aus Düsseldorf, gelistet in der dena Energieeffizienz-Experten-Liste für die dort ausgewiesenen Förderprogramme. Als Schornsteinfegermeister verbinde ich Gebäudepraxis mit fachlicher Energieberatung.

Energieberatung in Ihrer Region

Markus Lenz berät Eigentümer in Düsseldorf und rund 40 km Umgebung persönlich und vor Ort nach Abstimmung. Für weiter entfernte Orte wird die Verfügbarkeit vor einer Zusage geprüft. Wählen Sie Ihre Stadt für lokale Hinweise und ausdrücklich gekennzeichnete Orientierungsbeispiele: