Fragen & Antworten
Wissenswertes zur Energieberatung
Allgemeine Fragen zur Energieberatung
Ein Energieberater analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, identifiziert Schwachstellen bei Dämmung, Heizung und Lüftung und erstellt einen konkreten Sanierungsplan. Als BAFA-zertifizierter Energieeffizienz-Experte begleite ich Sie von der ersten Analyse bis zur Auszahlung Ihrer Fördermittel.
Sie brauchen einen Energieberater, wenn Sie sanieren möchten und BAFA- oder KfW-Förderung beantragen wollen, einen Energieausweis benötigen (Verkauf, Vermietung, Neubau), Ihre Heizung tauschen oder optimieren möchten, oder wissen wollen, welche Maßnahmen sich für Ihr Gebäude lohnen.
Ja, ich bin als Energieeffizienz-Experte bei der BAFA und der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet. Damit bin ich berechtigt, alle Förderanträge bei BAFA und KfW zu stellen, individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) zu erstellen und die Fachplanung sowie Baubegleitung bei geförderten Sanierungen zu übernehmen.
Ich bin in Düsseldorf ansässig und betreue Kunden in der gesamten Region: Düsseldorf, Neuss, Ratingen, Mettmann, Erkrath, Hilden, Monheim am Rhein, Langenfeld, Haan, Wülfrath, Duisburg, Krefeld, Wuppertal, Solingen und Leverkusen.
In der Regel melde ich mich innerhalb von 24 Stunden zurück. Ein Vor-Ort-Termin findet meist innerhalb von 1–7 Werktagen statt, abhängig von der Auftragslage.
Kosten und Förderung
Die wichtigsten Programme sind: BAFA BEG Einzelmaßnahmen (15–20 % für Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung), KfW 458 Heizungsförderung (bis zu 70 % beim Heizungstausch auf Wärmepumpe, Pelletheizung etc.), BAFA Energieberatung Wohngebäude (50 % Zuschuss auf den iSFP), und BAFA Fachplanung & Baubegleitung (50 % Zuschuss). Dazu kommen regionale Programme wie das Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf.
Wenn Sie Sanierungsmaßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzen, erhalten Sie 5 % zusätzliche Förderung auf jede Einzelmaßnahme. Außerdem verdoppeln sich die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Der iSFP rechnet sich dadurch oft schon bei der ersten Maßnahme.
Nein. Als gelisteter Energieeffizienz-Experte übernehme ich die komplette technische Antragstellung bei BAFA und KfW für Sie – von der Berechnung über die Formulare bis zur Einreichung. Sie müssen sich um den Papierkram nicht kümmern.
Ja, in vielen Fällen lassen sich Förderprogramme kombinieren. Zum Beispiel können Sie BAFA-Einzelmaßnahmen mit dem iSFP-Bonus und regionalen Förderprogrammen wie dem Düsseldorfer Klimaprogramm kombinieren. Ich prüfe für Sie, welche Kombination die maximale Förderung ergibt.
Der Förderantrag muss zwingend VOR der Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Die Planung und Energieberatung dürfen Sie vorher beauftragen. Sobald der Antrag bewilligt ist, haben Sie in der Regel 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
Leistungen und Ablauf
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre und ist günstiger. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz und ist aussagekräftiger. Pflicht ist der Bedarfsausweis für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977 ohne nachträgliche Dämmung nach Wärmeschutzverordnung.
Verfahren A ist eine vereinfachte Berechnung, die auf Schätzwerten basiert. Verfahren B ist eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 – deutlich präziser und Pflicht für die KfW-Förderung beim Wärmepumpen-Einbau. Ich empfehle und führe ausschließlich Verfahren B durch, weil es genauere Ergebnisse liefert und förderfähig ist.
Ohne Heizlastberechnung werden Wärmepumpen häufig überdimensioniert. Eine zu große Wärmepumpe taktet – sie schaltet sich ständig ein und aus, was den Stromverbrauch um bis zu 30 % erhöht und die Lebensdauer verkürzt. Die raumweise Berechnung nach DIN EN 12831 stellt sicher, dass die Wärmepumpe exakt zur Heizlast Ihres Gebäudes passt.
Die Fachplanung umfasst die technische Projektkoordination, Erstellung der Energienachweise und die komplette Förderantragstellung. Die Baubegleitung überwacht die fachgerechte Umsetzung vor Ort: Baustellenbesuche, Qualitätskontrolle, Dokumentation und den Verwendungsnachweis für die Fördermittel. Leistungen wie Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich werden separat beauftragt.
Der Ablauf ist in vier Schritten: 1) Kostenlose Erstberatung per Telefon oder E-Mail, 2) Vor-Ort-Termin mit Bestandsaufnahme (Gebäudedaten, Heizung, Dämmung, Fenster), 3) Auswertung und Erstellung des Berichts bzw. Sanierungsfahrplans, 4) Besprechung der Ergebnisse und Empfehlungen. Bei Bedarf übernehme ich anschließend die Förderantragstellung und Baubegleitung.
Rechtliches und GEG
Das GEG 2024 regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Wichtige Punkte: Energieausweise müssen auf einer Vor-Ort-Begehung basieren (keine reinen Online-Ausweise mehr), beim Heizungstausch gilt die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht in Neubaugebieten, und bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden (mit Ausnahmen für Eigentümer, die seit 2002 im Gebäude wohnen).
Eine allgemeine Sanierungspflicht gibt es nicht, aber es gibt Nachrüstpflichten: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in vielen Fällen ausgetauscht werden. Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen müssen gedämmt sein. Beim Eigentümerwechsel gelten erweiterte Nachrüstpflichten innerhalb von 2 Jahren. Ich prüfe gerne, welche Pflichten für Ihr Gebäude gelten.
Ja, bei Verkauf oder Neuvermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Er muss potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. In Immobilienanzeigen müssen die Energiekennwerte angegeben werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15.000 €.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Danach muss er erneuert werden. Bei umfangreichen energetischen Sanierungen empfiehlt es sich, einen neuen Ausweis erstellen zu lassen, da sich die Energiekennwerte verbessert haben und ein aktueller Ausweis den Immobilienwert steigert.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem GEG. Es drohen Bußgelder bis zu 15.000 €. Außerdem können Käufer oder Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Energieausweis nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wurde.