Häufige Fragen zur Energieberatung
Fragen & Antworten
Wissenswertes zur Energieberatung
Allgemeine Fragen zur Energieberatung
Was macht ein Energieberater?
Ein Energieberater analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, identifiziert Schwachstellen bei Dämmung, Heizung und Lüftung und entwickelt passende Sanierungsschritte. Als gelisteter Energieeffizienz-Experte begleite ich bestätigte Förderwege bis zu den fachlichen Nachweisen nach Durchführung.
Wann brauche ich einen Energieberater?
Für bestehende Wohngebäude unterstütze ich bei iSFP, Energieausweisen für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung, Heizlastberechnungen, Verfahren-B-Planung und ausgewählten Förderwegen. Ob eine Einbindung erforderlich ist und welche Leistung passt, hängt vom konkreten Vorhaben ab.
Ist Markus Lenz in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt?
Ja, ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt. Für bestehende Wohngebäude biete ich iSFP, BAFA-Begleitung für BEG-Einzelmaßnahmen und technische Unterstützung bei der KfW-Heizungsförderung an. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Förderweg.
Welche Gebiete decken Sie ab?
Ich bin in Düsseldorf ansässig und betreue Kunden in der gesamten Region: Düsseldorf, Neuss, Ratingen, Mettmann, Erkrath, Hilden, Monheim am Rhein, Langenfeld, Haan, Wülfrath, Duisburg, Krefeld, Wuppertal, Solingen und Leverkusen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Nach Ihrer Anfrage stimmen wir den nächsten Schritt individuell ab. Mögliche Termine und Bearbeitungszeiten hängen von Leistung, Auftragslage und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Den konkreten Zeitrahmen erhalten Sie im Angebot.
Was kostet ein Energieberater in Düsseldorf?
Die Kosten hängen von der konkreten Leistung und dem Unterlagenaufwand ab. Energieausweis, iSFP, Heizlastberechnung und Förderbegleitung werden getrennt kalkuliert. Das kurze unverbindliche Erstgespräch ist kostenlos; anschließend erhalten Sie ein passendes Angebot.
Wann brauche ich BAFA/KfW?
BAFA oder KfW werden wichtig, sobald Sie eine Sanierung fördern lassen möchten. Gebäudehülle, Dämmung, Fenster und iSFP-Bonus laufen meist über BAFA/BEG-Einzelmaßnahmen. Heizungsförderung und Effizienzhaus-Sanierung laufen häufig über KfW-Programme. Wichtig ist: Der passende Förderweg muss vor Beauftragung geprüft und beantragt werden.
Wie läuft ein iSFP ab?
Ein individueller Sanierungsfahrplan startet mit Anfrage und Vor-Ort-Termin in Düsseldorf oder Umgebung. Danach werden Gebäudehülle, Heizung, Verbrauchsdaten und mögliche Maßnahmen bewertet. Sie erhalten einen verständlichen Fahrplan mit sinnvoller Reihenfolge, Kostenrahmen und Fördermöglichkeiten. Anschließend besprechen wir, welche Maßnahme als nächstes wirtschaftlich Sinn ergibt.
Energieausweis oder Sanierungsfahrplan?
Ein Energieausweis ist vor allem ein Pflichtdokument für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Ein Sanierungsfahrplan ist dagegen ein Beratungsinstrument für Eigentümer, die modernisieren und Förderung nutzen möchten. Kurz gesagt: Energieausweis für Nachweis und Immobilientransaktion, iSFP für Sanierungsstrategie, Förderbonus und bessere Maßnahmen-Reihenfolge.
Was unterscheidet einen guten Energieberater?
Drei Kriterien: 1) BAFA- und dena-Listung – nur dann können Förderanträge gestellt werden. 2) Unabhängigkeit – keine Provisionen von Handwerkern oder Herstellern. 3) Bauphysikalisches Praxiswissen – idealerweise mit handwerklichem Hintergrund. Als Schornsteinfegermeister und gelisteter Energieeffizienz-Experte bringe ich alle drei mit.
Kosten und Förderung
Welche Förderprogramme gibt es für energetische Sanierung?
Die wichtigsten Programme sind BAFA BEG-Einzelmaßnahmen für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, KfW 458 für Heizungstausch, KfW 261 für Effizienzhaus-Sanierung und BAFA Energieberatung Wohngebäude für den iSFP. Dazu kommen regionale Programme. Fördersätze und Kumulierungsregeln müssen vor Antrag und Auftrag aktuell geprüft werden.
Was ist der iSFP-Bonus und wie funktioniert er?
Seit 21.07.2026 werden die zusätzlichen 5 Prozentpunkte des iSFP-Bonus bei passenden BEG-Einzelmaßnahmen nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 € berechnet. Die Maßnahme muss zum iSFP passen; Kosten, TPB und Antrag müssen vorab geprüft werden.
Muss ich Fördermittel selbst beantragen?
Das hängt vom Förderweg ab. Bei BAFA-Vorhaben kann eine bevollmächtigte Prozessbegleitung vereinbart werden. Den Antrag auf KfW-Heizungsförderung stellt der Eigentümer selbst; ich prüfe die technischen Voraussetzungen und erstelle die erforderlichen Bestätigungen.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Ob Förderprogramme kombiniert werden dürfen, hängt von Maßnahme, Kostenpositionen und den aktuellen Kumulierungsregeln ab. Ich prüfe, welche Kombination für das konkrete Vorhaben zulässig sein kann; Förderhöhe und Bewilligung bleiben Entscheidung der Fördergeber.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Der Förderantrag muss vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn gestellt werden. Planung und Energieberatung dürfen vorher beauftragt werden; bei einzelnen Programmen kann ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit passendem Fördervorbehalt vorgesehen sein. Antrag, technische Bestätigung und Vertrag müssen deshalb vorab zusammen geprüft werden.
Leistungen und Ablauf
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre und ist günstiger. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz und ist aussagekräftiger. Pflicht ist der Bedarfsausweis für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977 ohne nachträgliche Dämmung nach Wärmeschutzverordnung.
Was ist der Unterschied zwischen hydraulischem Abgleich Verfahren A und Verfahren B?
Verfahren A arbeitet mit vereinfachten Annahmen. Verfahren B basiert auf einer raumweisen Heizlastberechnung und liefert Volumenströme sowie Einstellwerte. Ich übernehme die Berechnung und Planung nach Verfahren B; die praktische Einstellung und Bestätigung führt ein Heizungsfachbetrieb aus.
Warum ist eine Heizlastberechnung wichtig für die Wärmepumpe?
Ohne Heizlastberechnung werden Wärmepumpen häufig überdimensioniert. Eine zu große Wärmepumpe taktet – sie schaltet sich ständig ein und aus, was den Stromverbrauch um bis zu 30 % erhöht und die Lebensdauer verkürzt. Die raumweise Berechnung nach DIN EN 12831 stellt sicher, dass die Wärmepumpe exakt zur Heizlast Ihres Gebäudes passt.
Was ist der Unterschied zwischen Fachplanung und Baubegleitung?
Die Fachplanung umfasst die technische Prüfung, erforderliche Energienachweise und die Vorbereitung der fachlichen Bestätigungen. Die Baubegleitung prüft die energetisch und fördertechnisch relevanten Punkte der Umsetzung. Eine allgemeine Bauleitung oder handwerkliche Abnahme ist damit nicht verbunden. Heizlastberechnung und Verfahren-B-Planung werden separat beauftragt.
Wie läuft eine Energieberatung ab?
Der Ablauf ist in vier Schritten: 1) Kurzes unverbindliches Erstgespräch per Telefon oder E-Mail, 2) je nach Leistung Unterlagenprüfung oder Vor-Ort-Termin, 3) fachliche Auswertung und Erstellung der vereinbarten Unterlagen, 4) Besprechung der Ergebnisse. Eine technische Förderbegleitung oder Baubegleitung wird bei Bedarf separat angeboten.
Rechtliches und GEG
Was schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) vor?
Das GEG regelt unter anderem energetische Anforderungen an Gebäude und Energieausweise. Bei Energieausweisen müssen die verwendeten Daten vollständig und plausibel sein. Belastbare Eigentümerangaben, Unterlagen und Fotos können ausreichen; bei Datenlücken oder Widersprüchen ist eine Vor-Ort-Aufnahme erforderlich. Weitere Pflichten hängen vom Gebäude und vom konkreten Vorhaben ab.
Gibt es eine Sanierungspflicht für Bestandsgebäude?
Eine allgemeine Sanierungspflicht gibt es nicht, aber es gibt Nachrüstpflichten: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in vielen Fällen ausgetauscht werden. Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen müssen gedämmt sein. Beim Eigentümerwechsel gelten erweiterte Nachrüstpflichten innerhalb von 2 Jahren. Ich prüfe gerne, welche Pflichten für Ihr Gebäude gelten.
Brauche ich einen Energieausweis für den Verkauf meiner Immobilie?
Ja, bei Verkauf oder Neuvermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Er muss potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. In Immobilienanzeigen müssen die Energiekennwerte angegeben werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15.000 €.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Danach muss er erneuert werden. Bei umfangreichen energetischen Sanierungen empfiehlt es sich, einen neuen Ausweis erstellen zu lassen, da sich die Energiekennwerte verbessert haben und ein aktueller Ausweis den Immobilienwert steigert.
Was passiert, wenn ich ohne Energieausweis verkaufe oder vermiete?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem GEG. Es drohen Bußgelder bis zu 15.000 €. Außerdem können Käufer oder Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Energieausweis nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wurde.