Der hydraulische Abgleich ist Voraussetzung für Förderungen und spart bis zu 15% Heizkosten. So funktioniert er.
Der hydraulische Abgleich gehört zu den effektivsten und gleichzeitig am häufigsten unterschätzten Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Er sorgt dafür, dass jeder Heizkörper im Haus genau die Wärmemenge erhält, die er braucht – nicht mehr und nicht weniger. Seit der Einführung der BEG-Förderung ist der hydraulische Abgleich Pflicht bei nahezu jeder geförderten Heizungsmodernisierung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie der Abgleich funktioniert, was der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B ist und warum sich die Investition mehrfach auszahlt.
Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Ein Heizungssystem besteht aus einem Wärmeerzeuger (Kessel, Wärmepumpe), einer Umwälzpumpe und einem Netz aus Rohrleitungen, die das erwärmte Heizungswasser zu den einzelnen Heizkörpern oder Fußbodenheizungskreisen transportieren. Das Problem: Heizungswasser nimmt immer den Weg des geringsten Widerstands.
Beim hydraulischen Abgleich wird das gesamte Heizungssystem so einreguliert, dass an jedem Heizkörper exakt die richtige Wassermenge ankommt. Dafür werden die Voreinstellwerte der Thermostatventile berechnet und eingestellt, die Pumpenleistung angepasst und – falls vorhanden – Strangregulierventile justiert.
Das Ergebnis: Jeder Raum wird gleichmäßig warm, die Vorlauftemperatur kann oft abgesenkt werden, und die Heizung arbeitet spürbar effizienter.
Das Problem: Ungleichmäßige Wärmeverteilung
Kennen Sie das? Das Badezimmer im Erdgeschoss wird glühend heiß, während das Kinderzimmer im Dachgeschoss trotz voll aufgedrehtem Thermostat kaum warm wird. Oder: Manche Heizkörper gluckern, andere pfeifen leise. Diese Symptome deuten auf ein hydraulisch nicht abgeglichenes Heizsystem hin.
Die Ursache ist physikalisch einfach: Das Heizungswasser fließt bevorzugt zu den Heizkörpern, die dem Wärmeerzeuger am nächsten sind – denn dort ist der Strömungswiderstand am geringsten. Heizkörper in oberen Stockwerken oder am Ende langer Leitungsstränge werden dagegen unterversorgt.
Die typischen Folgen einer fehlenden hydraulischen Einregulierung:
- Überversorgung naher Heizkörper: Räume nahe der Heizung werden überheizt – Energie wird verschwendet
- Unterversorgung entfernter Heizkörper: Räume in oberen Etagen oder am Leitungsende bleiben zu kalt
- Erhöhte Vorlauftemperatur: Um auch den letzten Heizkörper warm zu bekommen, wird die Vorlauftemperatur unnötig hochgefahren – das kostet Energie und belastet den Wärmeerzeuger
- Strömungsgeräusche: Zu hohe Durchflussmengen verursachen Rauschen, Pfeifen und Gluckern in den Leitungen
- Erhöhter Pumpenstromverbrauch: Die Umwälzpumpe läuft auf höherer Stufe als nötig
Besonders bei älteren Heizungsanlagen, die über die Jahre erweitert oder umgebaut wurden, ist die Wahrscheinlichkeit eines fehlenden Abgleichs hoch. Schätzungen zufolge sind über 80 % aller Heizungsanlagen in Deutschland nicht hydraulisch abgeglichen.
Verfahren A vs. Verfahren B: Die zwei Methoden im Detail
Beim hydraulischen Abgleich unterscheidet man zwei Verfahren, die sich grundlegend in der Berechnungstiefe unterscheiden. Die Wahl des Verfahrens hat direkte Auswirkungen auf die Förderfähigkeit.
Verfahren A: Der vereinfachte Abgleich
Beim Verfahren A werden die Voreinstellwerte der Thermostatventile auf Basis folgender Daten berechnet:
- Heizkörpertyp und -größe (Typ 11, 22, 33 etc.)
- Raumgröße und Raumnutzung
- Auslegungstemperaturen (Vorlauf/Rücklauf)
- Rohrnetz (vereinfachte Annahmen)
Der Vorteil: Verfahren A ist schneller und kostengünstiger, da keine detaillierte Heizlastberechnung erforderlich ist. Es eignet sich gut für Bestandsgebäude mit konventionellen Heizkörpern, bei denen keine Förderung für den Heizungstausch beantragt wird.
Der Nachteil: Die Berechnung ist weniger präzise, da Vereinfachungen bei der Wärmebedarfsermittlung verwendet werden. Für die Förderung eines Heizungstauschs (insbesondere Wärmepumpe) reicht Verfahren A in der Regel nicht aus.
Verfahren B: Der detaillierte Abgleich mit Heizlastberechnung
Beim Verfahren B basiert der Abgleich auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Dabei wird für jeden einzelnen Raum der exakte Wärmebedarf berechnet – unter Berücksichtigung von:
- Wandaufbau und U-Werten aller Bauteile (Außenwände, Innenwände, Decken, Böden)
- Fensterflächen, Fenstertypen und Ausrichtung
- Wärmebrücken
- Lüftungswärmeverlusten
- Normaußentemperatur des Standorts
- Gewünschter Raumtemperatur
Auf Basis dieser raumweisen Heizlast werden dann die exakten Volumenströme für jeden Heizkörper bzw. jeden Fußbodenheizungskreis berechnet und die Ventilvoreinstellungen festgelegt.
Der Vorteil: Verfahren B ist deutlich präziser und die Ergebnisse sind nachvollziehbar dokumentiert. Es ist die Grundlage für eine optimale Dimensionierung neuer Heizsysteme – insbesondere von Wärmepumpen im Altbau.
Der Nachteil: Verfahren B erfordert eine vollständige Heizlastberechnung nach DIN 12831, was mehr Zeit und Kosten verursacht.
Verfahren A oder B – Zusammenfassung
- Verfahren A: Vereinfacht, günstiger, ausreichend für Heizungsoptimierung ohne Förderantrag
- Verfahren B: Detailliert, basierend auf DIN 12831, Pflicht bei BEG-Förderung für Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse etc.)
Hydraulischer Abgleich Pflicht: Wann ist er vorgeschrieben?
Die hydraulischer Abgleich Pflicht ergibt sich aus mehreren Regelwerken und Förderbedingungen:
Pflicht bei gefördertem Heizungstausch (BEG)
Wer eine BAFA-Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe, Biomasse-Heizung oder anderen erneuerbaren Heizung beantragt, muss zwingend einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B nachweisen. Dies umfasst:
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Berechnung und Einstellung der Voreinstellwerte aller Thermostatventile
- Anpassung der Umwälzpumpe (idealerweise Hocheffizienzpumpe)
- Dokumentation und Nachweis gegenüber dem BAFA
Ohne diesen Nachweis wird der Förderantrag abgelehnt – unabhängig davon, ob alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Als zertifizierter Energieberater erstelle ich den Abgleich und die erforderliche Dokumentation, damit Ihre Förderung gesichert ist.
Pflicht bei Heizungsoptimierung (BEG-Einzelmaßnahme)
Auch wenn Sie keine neue Heizung einbauen, sondern „nur" eine Heizungsoptimierung als BEG-Einzelmaßnahme fördern lassen möchten (z. B. Pumpentausch, Einbau voreinstellbarer Thermostatventile), ist der hydraulische Abgleich Bestandteil der Fördervoraussetzungen.
GEG-Anforderung bei Heizungserneuerung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass bei Einbau eines neuen Wärmeerzeugers ein hydraulischer Abgleich durchzuführen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Förderung beantragt wird.
Hydraulischer Abgleich Kosten und Einsparpotenzial
Die hydraulischer Abgleich Kosten hängen vom gewählten Verfahren, der Gebäudegröße und der Komplexität des Heizungssystems ab:
Typische Kosten für den hydraulischen Abgleich
- Verfahren A (Einfamilienhaus): 250–500 €
- Verfahren B (Einfamilienhaus): 400–800 € (inkl. Heizlastberechnung: 800–1.500 €)
- Verfahren B (Mehrfamilienhaus, 4–8 WE): 1.000–2.500 €
- Ggf. zusätzlich: Austausch nicht voreinstellbarer Thermostatventile (15–40 € pro Ventil)
Einsparungen durch den hydraulischen Abgleich
Die Heizkosten-Ersparnis liegt erfahrungsgemäß bei 5–15 % pro Jahr, abhängig vom Ausgangszustand. Bei einem Einfamilienhaus mit jährlichen Heizkosten von 2.000 € bedeutet das:
- Jährliche Ersparnis: 100–300 €
- Amortisation: 2–4 Jahre (bei Verfahren A sogar schneller)
- Zusätzlich: Höherer Wohnkomfort durch gleichmäßige Wärmeverteilung
- Zusätzlich: Weniger Strömungsgeräusche
Besonders in Kombination mit einer neuen Wärmepumpe macht sich der Abgleich bezahlt: Durch die optimierte Hydraulik kann die Vorlauftemperatur oft um 3–5 °C gesenkt werden, was die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe spürbar verbessert. Mehr dazu in unserem Beitrag Wärmepumpe im Altbau.
So läuft der hydraulische Abgleich in der Praxis ab
Der Ablauf eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B umfasst folgende Schritte:
- Datenaufnahme: Erfassung aller Heizkörper (Typ, Größe, Lage), des Rohrnetzes und der Heizungsanlage
- Heizlastberechnung: Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831 auf Basis der Gebäudedaten (Bauteile, U-Werte, Fensterflächen)
- Volumenstrom-Berechnung: Ermittlung des erforderlichen Wasservolumenstroms für jeden Heizkörper
- Ventilvoreinstellung: Berechnung der kv-Werte und Zuordnung der Voreinstellwerte für das jeweilige Ventilmodell
- Einstellung vor Ort: Ein Heizungsbauer stellt die berechneten Werte an jedem Thermostatventil ein
- Pumpenanpassung: Die Umwälzpumpe wird auf den berechneten Förderdruck eingestellt
- Dokumentation: Erstellung des Nachweises für die BAFA-Förderung
Als Ihr Energieberater übernehme ich die Schritte 1–4 und 7. Die Einstellung vor Ort (Schritt 5–6) führt Ihr Heizungsbauer anhand meiner Berechnung durch. So arbeiten Planung und Ausführung Hand in Hand.
Fazit: Der hydraulische Abgleich ist ein Muss – nicht nur wegen der Pflicht
Der hydraulische Abgleich ist eine der wirtschaftlichsten Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Er verbessert den Wohnkomfort, senkt die Heizkosten um 5–15 % und ist Voraussetzung für nahezu jede Heizungsförderung. Ob als eigenständige Maßnahme oder im Rahmen eines Heizungstauschs – der Abgleich zahlt sich in jedem Fall aus.
Sie möchten wissen, ob Ihre Heizung hydraulisch abgeglichen ist oder planen einen Heizungstausch? Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch. Ich erstelle Ihnen die Heizlastberechnung und den hydraulischen Abgleich – professionell, förderfähig und aus einer Hand.
Häufige Fragen
Was kostet ein hydraulischer Abgleich für ein Einfamilienhaus?
Die Kosten liegen je nach Verfahren bei 250–800 €. Verfahren A (vereinfacht) kostet 250–500 €, Verfahren B (detailliert, mit Heizlastberechnung) 800–1.500 €. Bei einer geförderten Heizungsmodernisierung sind die Kosten für den Abgleich förderfähig.
Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B?
Verfahren A ist ein vereinfachtes Berechnungsverfahren auf Basis von Heizkörpergröße und Raumgröße. Verfahren B basiert auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und ist deutlich präziser. Für die BAFA-Förderung eines Heizungstauschs (z. B. Wärmepumpe) ist Verfahren B Pflicht.
Ist der hydraulische Abgleich bei einer Wärmepumpe Pflicht?
Ja, bei der BAFA-Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B inklusive raumweiser Heizlastberechnung nach DIN 12831 zwingend vorgeschrieben. Ohne diesen Nachweis wird der Förderantrag abgelehnt.
Wie viel Heizkosten spart ein hydraulischer Abgleich?
Erfahrungsgemäß senkt ein hydraulischer Abgleich die Heizkosten um 5–15 % pro Jahr. Bei einem Einfamilienhaus mit 2.000 € Heizkosten entspricht das einer jährlichen Ersparnis von 100–300 €. Die Investition amortisiert sich typischerweise in 2–4 Jahren.
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Über den Autor: Markus Lenz
Schornsteinfegermeister und BAFA-zertifizierter Energieeffizienz-Experte aus Düsseldorf. Mit jahrelanger Praxiserfahrung berate ich Sie kompetent zu allen Fragen rund um Energieeffizienz und Sanierung.
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