GEG 2026 (Heizungsgesetz): Was gilt jetzt für Bestandsgebäude?
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GEG 2026 (Heizungsgesetz): Was gilt jetzt für Bestandsgebäude?

Markus Lenz
3 Min. Lesezeit

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2026 bringt die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht. Erfahren Sie, welche Fristen für Ihren Altbau gelten, welche Heizungen erlaubt sind und wie Sie bis zu 70 % Förderung erhalten.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als „Heizungsgesetz" diskutiert, verunsichert viele Hausbesitzer. Die zentrale Frage: Muss ich jetzt meine Gasheizung rausreißen? Die Antwort ist differenzierter als die Schlagzeilen vermuten lassen. In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir alle Regelungen, Fristen und Ihre konkreten Handlungsoptionen.

GEG 2026: Die Grundregel der 65-%-Pflicht

Im Kern besagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Seit Anfang 2024 gilt diese Pflicht bereits für Neubauten in Neubaugebieten. Für alle anderen Gebäude – also den Großteil des deutschen Gebäudebestands – ist die kommunale Wärmeplanung der entscheidende Auslöser.

Kommunale Wärmeplanung: Was bedeutet das für Düsseldorf?

Für bestehende Gebäude greift die 65-%-Pflicht erst, wenn die kommunale Wärmeplanung Ihrer Stadt vorliegt:

  • Großstädte (über 100.000 Einwohner, z. B. Düsseldorf, Köln, Duisburg): Frist bis 30.06.2026
  • Kleinere Kommunen (unter 100.000 Einwohner): Frist bis 30.06.2028

Bis dahin dürfen Sie theoretisch noch Gas- oder Ölheizungen einbauen. Allerdings gibt es eine Beratungspflicht: Wer nach dem 01.01.2024 eine fossile Heizung einbaut, muss sich vorher von einem zertifizierten Energieberater über die langfristigen Kosten (steigende CO₂-Preise!) und alternative Heizsysteme beraten lassen.

Was passiert, wenn meine Heizung kaputtgeht?

Hier unterscheidet das GEG 2026 mehrere Fälle:

  • Reparatur möglich: Sie dürfen Ihre bestehende Heizung weiterhin reparieren – unabhängig vom Alter oder Energieträger.
  • Heizung irreparabel defekt (Havarie): Sie erhalten eine Übergangsfrist von 5 Jahren, in der Sie eine Überbrückungslösung nutzen dürfen (z. B. gebrauchter Kessel, Mietgerät).
  • Geplanter Heizungstausch: Wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, muss die neue Heizung die 65-%-Pflicht erfüllen.

Optionen für die Erfüllung der 65-%-Pflicht

Das GEG erlaubt verschiedene technische Lösungen, um die 65 % erneuerbare Energien zu erreichen:

  1. Wärmepumpe: Die Standardlösung, auch im Altbau oft effizienter als gedacht. Voraussetzung: eine korrekte Heizlastberechnung.
  2. Fernwärme: In Düsseldorf über die Stadtwerke oft verfügbar. Prüfen Sie, ob ein Anschluss in Ihrer Straße möglich ist.
  3. Biomasse (Pelletheizung): Erlaubt, aber mit Einschränkungen bei Feinstaubemissionen und Lagerraumbedarf.
  4. Hybridheizung: Kombination aus Gas-/Ölkessel und Wärmepumpe. Die Wärmepumpe muss mindestens 65 % der Heizlast abdecken.
  5. Solarthermie + Gasbrennwert: Unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zulässig.
  6. Stromdirektheizung: Nur in sehr gut gedämmten Gebäuden wirtschaftlich sinnvoll.

Förderung beim Heizungstausch: Bis zu 70 % Zuschuss

Um die Investition abzufedern, bietet der Staat großzügige Förderungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

  • Grundförderung: 30 % für jede förderfähige Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, etc.)
  • Einkommensbonus: +30 % bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20 % beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas-/Ölheizung (bis 2028, danach schrittweise Absenkung)
  • Effizienzbonus: +5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärmenutzung

Die Boni sind kumulierbar bis maximal 70 %. Voraussetzung ist in den meisten Fällen ein hydraulischer Abgleich und eine fachgerechte Heizlastberechnung.

Praxis-Tipp:

Warten Sie nicht auf den letzten Drücker. Wenn Ihre Heizung älter als 15 Jahre ist, lohnt es sich jetzt, einen iSFP erstellen zu lassen und den Heizungstausch strategisch zu planen – solange die Fördersätze noch auf dem aktuellen Niveau sind.

Fazit: So handeln Hausbesitzer in Düsseldorf richtig

Das GEG 2026 ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, jetzt aktiv zu werden. Für Düsseldorf gilt: Spätestens Mitte 2026 wird die kommunale Wärmeplanung vorliegen. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um mit einem zertifizierten Energieberater die beste Lösung für Ihr Gebäude zu finden – und sichern Sie sich die aktuell hohen Fördersätze.

Häufige Fragen

Muss ich 2026 meine Gasheizung austauschen?

Nein, bestehende Gasheizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Die 65-%-Pflicht greift erst beim Einbau einer neuen Heizung, nachdem die kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Was passiert, wenn meine Heizung 2026 kaputtgeht?

Bei einem Heizungsausfall erhalten Sie eine Übergangsfrist von 5 Jahren, in der Sie eine Übergangslösung nutzen dürfen. Erst danach muss die neue Heizung die 65-%-Pflicht erfüllen.

Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch?

Bis zu 70 % der Kosten werden gefördert. Die Grundförderung beträgt 30 %, dazu kommen Boni für niedrige Einkommen (+30 %), schnellen Austausch alter Heizungen (+20 %) und effiziente Wärmepumpen (+5 %).

Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Pflicht?

Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse-Heizungen, Hybridheizungen (Wärmepumpe + Gas) und unter bestimmten Voraussetzungen Solarthermie-Kombinationen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Als zertifizierter Energieberater in Düsseldorf berate ich Sie gerne persönlich. Kostenlose Erstberatung — unverbindlich und kompetent.

ML

Über den Autor: Markus Lenz

Schornsteinfegermeister und BAFA-zertifizierter Energieeffizienz-Experte aus Düsseldorf. Mit jahrelanger Praxiserfahrung berate ich Sie kompetent zu allen Fragen rund um Energieeffizienz und Sanierung.

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