Gesetze & Vorschriften

GEG 2024 für Bestandsgebäude: Was Eigentümer wissen müssen

Von Markus Lenz··ca. 12 Min. Lesezeit

Kurz & knapp

Das GEG 2024 verpflichtet bei Heizungstausch zum Einsatz von 65 % erneuerbarer Energien -- allerdings erst wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Für Düsseldorf (>100.000 EW): Stichtag 30.06.2026.

Das Gebäudeenergiegesetz 2024, im Volksmund auch "Heizungsgesetz" genannt, hat seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2024 für viel Verunsicherung gesorgt. Was bedeutet das Gesetz konkret für Ihr Bestandsgebäude? Müssen Sie sofort Ihre Gasheizung austauschen? Und was passiert, wenn die Heizung kaputt geht?

Ich bin Markus Lenz, zertifizierter Energieberater mit über 15 Jahren Berufserfahrung als Schornsteinfegermeister und Energieeffizienz-Experte. In meiner täglichen Beratungspraxis in Düsseldorf erlebe ich die Unsicherheit vieler Hauseigentümer. In diesem Ratgeber bringe ich Klarheit: Ich erkläre den Zeitplan, die konkreten Pflichten, die Übergangsregeln und zeige Ihnen, wie Sie den Heizungstausch mit maximaler Förderung wirtschaftlich sinnvoll gestalten.

Der GEG-Zeitplan: Wann gilt was?

Das GEG 2024 tritt nicht schlagartig für alle Gebäude in Kraft, sondern stufenweise. Entscheidend ist die kommunale Wärmeplanung Ihrer Gemeinde. Hier der vollständige Zeitplan:

StichtagWas gilt?
01.01.202465-%-Pflicht für Neubauten in Neubaugebieten
30.06.2026Großstädte >100.000 EW (u. a. Düsseldorf): Wärmeplanung muss vorliegen, danach 65-%-Pflicht bei Heizungstausch
30.06.2028Alle übrigen Gemeinden: Wärmeplanung muss vorliegen
2029Neue fossile Heizungen müssen mind. 15 % erneuerbare Energien beimischen
2035Beimischungspflicht steigt auf 30 % erneuerbare Energien
2040Beimischungspflicht steigt auf 60 % erneuerbare Energien
2045100 % erneuerbare Energien -- Ende fossiler Heizungen

Was bedeutet das für Sie? Solange die kommunale Wärmeplanung für Ihre Gemeinde noch nicht vorliegt, dürfen Sie bei einem Heizungstausch weiterhin eine fossile Heizung einbauen -- allerdings mit der Pflicht zur stufenweisen Beimischung erneuerbarer Energien ab 2029.

Die 65-%-Regel: Welche Heizungssysteme erfüllen die Vorgabe?

Wenn Sie Ihre Heizung austauschen und die kommunale Wärmeplanung bereits vorliegt, muss die neue Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Folgende Technologien erfüllen diese Anforderung:

  • Wärmepumpe: Die Wärmepumpe ist die vielseitigste Lösung. Luft-Wasser-Wärmepumpen lassen sich in nahezu jedem Bestandsgebäude nachrüsten. Sie nutzen bis zu 75 % Umweltwärme und erfüllen die 65-%-Anforderung problemlos. Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber zum Nachrüsten von Wärmepumpen.
  • Fernwärme: Wenn Ihr Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, erfüllen Sie die Anforderung automatisch, da der Fernwärmeanbieter den erneuerbaren Anteil sicherstellen muss.
  • Biomasse (Pelletheizung): Pellet- und Hackschnitzelheizungen nutzen 100 % erneuerbare Energien und erfüllen die Anforderung. Allerdings sind die Feinstaubauflagen streng und die Kosten für Brennstoff schwanken.
  • Hybridheizung: Eine Kombination aus Wärmepumpe und Gas-Brennwertgerät erfüllt die 65-%-Regel, wenn der erneuerbare Anteil rechnerisch mindestens 65 % beträgt. Diese Lösung eignet sich besonders für Bestandsgebäude mit älteren Heizkörpern, die an sehr kalten Tagen mehr Leistung benötigen.
  • Solarthermie + Gasbrennwert: Auch eine Kombination aus Solarthermie und Gasheizung kann die 65 % erreichen, wenn die Solarthermieanlage entsprechend dimensioniert ist.

Stichtag 30.06.2026: Was das für Düsseldorf bedeutet

Düsseldorf hat als Großstadt mit über 600.000 Einwohnern den früheren Stichtag 30.06.2026. Bis zu diesem Datum muss die Stadt ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen. Sobald die Wärmeplanung veröffentlicht ist, gilt die 65-%-Pflicht bei jedem Heizungstausch.

Konkret bedeutet das:

  • Vor Veröffentlichung der Wärmeplanung: Sie dürfen bei einem Heizungstausch noch eine fossile Heizung einbauen (mit Beimischungspflicht ab 2029).
  • Nach Veröffentlichung der Wärmeplanung: Die neue Heizung muss 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Liegt Ihr Gebäude in einem Gebiet, das laut Wärmeplanung für Fernwärme vorgesehen ist, kann ein Anschluss an das Fernwärmenetz die einfachste Lösung sein.

Meine Empfehlung: Warten Sie nicht auf den letzten Moment. Wer jetzt schon plant und die aktuell hohen Fördersätze nutzt, profitiert langfristig am meisten. Die Düsseldorfer Förderprogramme bieten zusätzlich zu den Bundesmitteln attraktive Zuschüsse.

Übergangsregeln: Was gilt bei Havarie, Härtefall und Alter?

Das GEG sieht für besondere Situationen Übergangsregelungen vor, die Hauseigentümer entlasten:

Havarie-Regelung (plötzlicher Heizungsdefekt)

Wenn Ihre Heizung plötzlich und unerwartet ausfällt und nicht mehr repariert werden kann, greift die Havarie-Regelung. Sie dürfen zunächst eine provisorische Heizlösung installieren (z. B. eine Mietheizung) und haben dann bis zu 5 Jahre Zeit, eine GEG-konforme Heizung einzubauen. Diese Übergangsfrist gibt Ihnen genügend Spielraum, um in Ruhe zu planen, Angebote einzuholen und die optimale Förderung zu beantragen.

Härtefallregelung

Wenn der Einbau einer erneuerbaren Heizung eine unbillige Härte darstellt -- etwa weil die Kosten trotz Förderung nicht tragbar sind oder besondere persönliche Umstände vorliegen -- kann eine Befreiung beantragt werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde auf Basis einer individuellen Prüfung.

Über-80-Regelung

Eigentümer, die zum Zeitpunkt des Heizungsdefekts 80 Jahre oder älter sind und das Gebäude selbst bewohnen, sind von der 65-%-Pflicht befreit. Sie dürfen weiterhin eine fossile Heizung einbauen. Bei einem späteren Eigentümerwechsel (z. B. Erbschaft) muss der neue Eigentümer die Pflicht dann innerhalb von 2 Jahren erfüllen.

Kostenvergleich: Gas vs. Wärmepumpe vs. Pellet vs. Fernwärme

Eine der häufigsten Fragen meiner Kunden ist: Was kostet der Umstieg und wie rechnen sich die verschiedenen Heizsysteme über die Jahre? Hier ein realistischer Vergleich für ein typisches Einfamilienhaus (150 m2, Baujahr 1975, Energiebedarf 20.000 kWh/Jahr):

HeizsystemAnschaffungJährliche KostenFörderung (max.)20-Jahres-Kosten*
Gas-Brennwert10.000 Euro2.400 Eurokeine58.000 Euro
Wärmepumpe (Luft-Wasser)28.000 Euro1.100 Eurobis 70 %30.400 Euro
Pelletheizung22.000 Euro1.500 Eurobis 20 %47.600 Euro
Fernwärme8.000 Euro2.000 Eurobis 30 %45.600 Euro

* 20-Jahres-Kosten = Anschaffung (abzgl. max. Förderung) + 20 x jährliche Betriebskosten. Steigende Energiepreise und CO2-Abgabe nicht berücksichtigt -- in der Realität fällt der Vorteil der Wärmepumpe noch deutlicher aus.

Der Kostenvergleich zeigt: Die Wärmepumpe hat zwar die höchsten Anschaffungskosten, ist aber dank der großzügigen Förderung und der niedrigen Betriebskosten über 20 Jahre die mit Abstand günstigste Lösung. Selbst ohne Berücksichtigung steigender Gaspreise und CO2-Abgabe spart die Wärmepumpe gegenüber einer neuen Gasheizung rund 27.600 Euro.

Alle Details zu den aktuellen Förderprogrammen finden Sie in unserem KfW & BAFA Förderung 2026 Leitfaden.

Häufig gestellte Fragen zum GEG 2024

Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?

Nein. Bestehende, funktionierende Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden. Die 65-%-Pflicht greift erst, wenn Sie die Heizung austauschen und gleichzeitig die kommunale Wärmeplanung für Ihre Gemeinde vorliegt. Reparaturen sind weiterhin erlaubt. Erst wenn die Heizung nicht mehr reparabel ist, müssen Sie handeln. Es gibt also keinen Grund zur Panik -- aber einen guten Grund zur Planung. Nutzen Sie die Zeit, um sich beraten zu lassen und die optimale Lösung für Ihr Gebäude zu finden.

Lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe jetzt schon?

In vielen Fällen ja. Durch die aktuell hohen Förderungen (bis zu 70 % der Kosten) und steigende Gas- und CO2-Preise rechnet sich eine Wärmepumpe oft schon nach 8 bis 12 Jahren. Je früher Sie umsteigen, desto mehr profitieren Sie von den Förderprogrammen, die möglicherweise nicht dauerhaft auf diesem Niveau bestehen bleiben. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt Ihnen einen konkreten Kostenvergleich für Ihre Situation.

Was passiert, wenn meine Heizung 2027 defekt ist und die Wärmeplanung vorliegt?

Dann müssen Sie eine Heizung einbauen, die zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzt. Bei einem plötzlichen Defekt (Havarie) gibt es jedoch eine Übergangsfrist: Sie dürfen zunächst eine provisorische Lösung (z. B. Mietheizung) installieren und haben dann bis zu 5 Jahre Zeit, eine GEG-konforme Lösung umzusetzen. In dieser Übergangszeit können Sie in Ruhe planen und die optimale Förderung beantragen. Gerade deshalb ist es so wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen -- wer vorbereitet ist, muss im Havariefall nicht überstürzt handeln.

Gelten die GEG-Pflichten auch für Vermieter?

Ja, die GEG-Pflichten gelten für alle Gebäudeeigentümer -- auch für Vermieter. Bei der Modernisierungsumlage gibt es jedoch Sonderregelungen: Vermieter dürfen maximal 10 % der Kosten (abzüglich Förderung) auf die Mieter umlegen, und die Mieterhöhung ist auf 50 Cent pro m2 pro Monat begrenzt. Dadurch sollen Mieter vor übermäßigen Belastungen geschützt werden. Für Vermieter bedeutet das: Die Sanierung rechnet sich vor allem über die Wertsteigerung der Immobilie und die langfristig niedrigeren Betriebskosten.

Fazit: Jetzt planen, später profitieren

Das GEG 2024 bringt keine sofortige Handlungspflicht für funktionierende Heizungen in Bestandsgebäuden. Aber es setzt klare Signale: Der Umstieg auf erneuerbare Energien kommt -- spätestens bis 2045. Wer frühzeitig plant und die aktuell großzügigen Förderprogramme nutzt, spart langfristig erhebliche Kosten und steigert den Wert seiner Immobilie.

Für Düsseldorfer Hauseigentümer wird es ab dem 30.06.2026 konkret: Sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt, gilt die 65-%-Regel bei jedem Heizungstausch. Nutzen Sie die verbleibende Zeit für eine professionelle Energieberatung, um die optimale Heizlösung für Ihr Gebäude zu finden und die maximale Förderung zu sichern.

Heizungstausch planen? Ich berate Sie zum GEG!

Sie möchten wissen, was das GEG 2024 konkret für Ihr Bestandsgebäude bedeutet und welche Heizlösung die wirtschaftlich beste ist? Ich berate Sie persönlich, unabhängig und kompetent -- von der Bestandsanalyse bis zur Förderantragstellung.

Letzte Aktualisierung: 06. März 2026

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Über den Autor: Markus Lenz

Markus Lenz ist Schornsteinfegermeister und BAFA-zertifizierter Energieeffizienz-Experte mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Von seinem Büro in Düsseldorf aus berät er Hausbesitzer in der gesamten Region zu allen Fragen rund um Energieeffizienz, Fördermittel und energetische Sanierung. Als unabhängiger Energieberater steht er ausschließlich auf der Seite seiner Kunden und sorgt dafür, dass jede Sanierung fachgerecht geplant, optimal gefördert und professionell umgesetzt wird.

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