Förderung

KfW und BAFA Förderung 2026: Stand Juli für Heizung, Antrag und iSFP

Von Markus Lenz··ca. 8 Min. Lesezeit

Wichtig: Förderregeln ändern sich im Juli 2026

Die KfW hat BEG-Anpassungen zum 21.07.2026 angekündigt. Die Angaben stehen teilweise noch unter dem Vorbehalt finaler Richtlinien. Planen Sie deshalb nicht mit alten Bonusregeln, sondern prüfen Sie vor Auftrag, welche Bedingungen für Ihren Antrag gelten.

Bei KfW- und BAFA-Förderung 2026 zählt nicht nur die Förderquote. Entscheidend sind Antrag, technische Nachweise, richtige Programmzuordnung und der Zeitpunkt der Beauftragung. Wer erst unterschreibt und danach Förderung klären will, riskiert den Zuschuss.

Was gilt bei der Heizungsförderung?

Die Heizungsförderung für private Wohngebäude läuft über die KfW. Nach aktuellem KfW-Stand bleiben diese Punkte zentral:

  • Grundförderung: weiterhin 30 % für förderfähige Heizungen.
  • Effizienzbonus: entfällt laut KfW zum 21.07.2026.
  • Emissionsminderungszuschlag: entfällt laut KfW zum 21.07.2026.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: bleibt, wird aber angepasst und später reduziert.
  • Einkommensbonus: wird gestaffelt. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen.

Für Eigentümer heißt das: Ein Wärmepumpenangebot sollte nicht nur technisch, sondern auch förderlogisch geprüft werden. Heizlast, hydraulischer Abgleich, Altanlage, Einkommen und Antragstiming gehören zusammen.

BAFA-Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

Für viele Effizienzmaßnahmen bleibt die BAFA wichtig. Dazu gehören Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Auf den aktuellen BAFA-Seiten stehen weiterhin 15 % Grundförderung und grundsätzlich 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit.

Bei gewährtem iSFP-Bonus können daraus 20 % und ein höherer Kostenrahmen von 60.000 € werden. Genau hier ist seit Juli 2026 Vorsicht nötig: Nach aktuellen Fachauswertungen soll der Zusatzbonus künftig voraussichtlich erst auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 € entfallen.

iSFP: nicht weg, aber anders zu bewerten

Der iSFP selbst bleibt bestehen. Auch die BAFA-Förderung der Energieberatung Wohngebäude läuft nach aktuellem Stand weiter: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € ab drei Wohneinheiten.

Was sich voraussichtlich ändert, ist die Bonuslogik. Ein vorhandener iSFP allein sichert nicht automatisch alte Konditionen. Entscheidend sind Förderantrag, TPB beziehungsweise BzA und die zum Antrag gültigen Bedingungen. Die aktuelle Einordnung finden Sie hier: iSFP-Bonus 2026 geändert?. Eine konkrete Rechenhilfe finden Sie in der iSFP-Beispielrechnung 2026

BAFA oder KfW: welches Programm passt?

VorhabenTypischer FörderwegWorauf achten?
Wärmepumpe oder HeizungstauschKfW-HeizungsförderungHeizlast, hydraulischer Abgleich, Altanlage, Einkommen
Dämmung, Fenster, TürenBAFA BEG EinzelmaßnahmenU-Werte, Antrag vor Auftrag, iSFP-Bonus prüfen
Lüftung oder Efficiency Smart HomeBAFA BEG EinzelmaßnahmenTechnische Mindestanforderungen und EEE-Einbindung
Komplettsanierung zum EffizienzhausKfW-KreditEffizienzhausstandard, Gesamtplanung, Finanzierung

Typische Fehler bei Förderung 2026

  • Auftrag vor Antrag: Der häufigste und teuerste Fehler.
  • alte Fördersätze übernommen: Gerade nach der Juli-Umstellung müssen Boni neu geprüft werden.
  • iSFP falsch eingeordnet: Der Fahrplan ist wichtig, aber der Bonus greift nicht automatisch in jedem Fall.
  • Heizung ohne Gebäudecheck: Eine Wärmepumpe braucht passende Heizlast, Heizflächen und Hydraulik.
  • Programme vermischt: KfW, BAFA, NRW und kommunale Förderung müssen sauber getrennt dokumentiert werden.

Förderung vor Auftrag prüfen lassen

Wenn Sie gerade Heizung, Fenster, Dämmung oder einen Sanierungsfahrplan planen, prüfe ich mit Ihnen, welcher Förderweg aktuell passt und welche Reihenfolge sinnvoll ist.

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Häufige Fragen

Was ändert sich bei der KfW-Heizungsförderung ab 21.07.2026?

Nach KfW-Stand 09.07.2026 bleibt die Grundförderung für förderfähige Heizungen bei 30 %. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen zum 21.07.2026. Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt, wird aber angepasst. Maßgeblich sind die finalen Förderbedingungen zum Antrag.

Gilt der iSFP-Bonus beim reinen Heizungstausch?

Nein. Für den reinen Heizungstausch, zum Beispiel eine Wärmepumpe, gibt es keinen iSFP-Bonus. Der iSFP kann trotzdem sinnvoll sein, weil er Gebäudehülle, Heizlast und spätere Effizienzmaßnahmen in die richtige Reihenfolge bringt.

Muss der Förderantrag vor der Beauftragung gestellt werden?

Ja. Förderfähigkeit, technische Nachweise und Antrag müssen vor dem Lieferungs- oder Leistungsvertrag geklärt sein. Ein zu früh unterschriebener Auftrag kann den Zuschuss kosten.

Was bringt der iSFP nach den Änderungen 2026?

Der iSFP bleibt als Planungsinstrument wichtig und wird nach aktuellem BAFA-Stand weiter gefördert. Der 5-%-iSFP-Bonus soll nach aktuellen Fachauswertungen voraussichtlich enger gefasst werden und erst für förderfähige Kosten oberhalb einer 30.000-€-Schwelle greifen. Details müssen die finalen BAFA-Unterlagen bestätigen.