·Markus Lenz·12 Min. Lesezeit

Energieausweis 2026: Pflicht, Kosten, Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Der Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf und Vermietung. Doch welcher Ausweis ist der richtige — Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis — was kostet er und wann lohnt sich die Erstellung durch einen Energieberater in Düsseldorf? Dieser Leitfaden beantwortet die wichtigsten Fragen für Eigentümer.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet und auf einer Farbskala von A+ (sehr effizient, grün) bis H (sehr ineffizient, rot) darstellt. Vergleichbar mit dem Energielabel bei Haushaltsgeräten zeigt er auf einen Blick, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt.

Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Energieausweis für nahezu alle Wohngebäude und Nichtwohngebäude verpflichtend, sobald sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Er dient als wichtige Entscheidungshilfe für Käufer und Mieter, um die zu erwartenden Energiekosten einschätzen zu können.

Auf dem Energieausweis finden sich zentrale Kennwerte: der Endenergiebedarf (bzw. Endenergieverbrauch), der Primärenergiebedarf, die Energieeffizienzklasse und bei Bedarfsausweisen auch konkrete Empfehlungen für energetische Verbesserungen. Der Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht 2026?

Die Pflicht zur Vorlage eines gültigen Energieausweises ergibt sich aus § 80 GEG (Pflichten bei Verkauf und Vermietung). In den folgenden Situationen ist ein Energieausweis 2026 zwingend erforderlich:

Verkauf und Vermietung

  • Bei Besichtigungen: Der Energieausweis muss Interessenten unaufgefordert bei der Besichtigung vorgelegt werden. Bestimmte Verstöße gegen die Vorlage- und Übergabepflichten können gemäß § 108 GEG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
  • Vor Mietvertragsabschluss: Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Energieausweis dem Mieter oder Käufer in Kopie oder als Original übergeben werden.
  • In Immobilieninseraten: Bereits in der Immobilienanzeige müssen die wesentlichen Kennwerte des Energieausweises angegeben werden – darunter der Energiekennwert, die Effizienzklasse, der Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Art des Ausweises (Verbrauch oder Bedarf).

Ausnahmen von der Pflicht

Nicht jedes Gebäude benötigt einen Energieausweis. Folgende Ausnahmen gelten:

  • Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche: Kleine Gebäude wie Gartenhäuser, Garagen oder sehr kleine Ferienhäuser sind von der Pflicht befreit.
  • Gebäude mit kurzer Nutzungsdauer: Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder klimatisiert werden und deren Nutzung auf weniger als vier Monate im Jahr begrenzt ist.
  • Denkmalgeschützte Gebäude: Baudenkmäler, die nach Landesrecht unter Denkmalschutz stehen, sind von der Energieausweispflicht ausgenommen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Einhaltung der energetischen Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild unzulässig verändern würde.

Zwei Arten: Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Berechnungsmethode, Aussagekraft und im Preis erheblich unterscheiden.

Verbrauchsausweis

Kosten bei Lenz Energieberatung: 249 Euro bei vollständigen Unterlagen und geeigneten Fotos; 349 Euro mit Vor-Ort-Termin

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Die Verbrauchsdaten werden aus den Heizkostenabrechnungen der Bewohner ermittelt und klimabereinigt.

Vorteil: Der Verbrauchsausweis ist schneller erstellt als ein Bedarfsausweis, da keine umfassende Gebäudebegehung notwendig ist.

Nachteil: Die Aussagekraft ist eingeschränkt, da der Wert stark vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängt. Ein sparsamer Bewohner kann ein schlecht gedämmtes Haus grüner erscheinen lassen, als es tatsächlich ist. Umgekehrt kann ein hoher Verbrauch bei einem gut gedämmten Gebäude ein falsches Bild erzeugen.

Bedarfsausweis

Kosten: 300 bis 800 Euro (Einfamilienhaus)

Der Bedarfsausweis wird auf Basis der Bausubstanz des Gebäudes berechnet. Ein Energieberater analysiert dafür die Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster, Kellerdecke), die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung. Die Berechnung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren unabhängig vom Nutzerverhalten.

Vorteil: Der Bedarfsausweis liefert eine objektive und zuverlässige Bewertung des energetischen Zustands. Zusätzlich enthält er konkrete Empfehlungen für kostensenkende Sanierungsmaßnahmen.

Nachteil: Höhere Kosten und längere Erstellungszeit, da eine umfangreiche technische Datenerhebung und Analyse erforderlich sind.

Wichtig 2026: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Bauantrag vor diesem Datum gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis Pflicht, sofern das Gebäude nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder später durch energetische Maßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Die konkrete Pflicht ergibt sich aus § 80 GEG.

Kostenübersicht 2026

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art, Gebäudegröße und Aufwand. Für Lenz Energieberatung gelten aktuell folgende Endpreise:

Art des AusweisesKostenDatenbasisZeitrahmen
Verbrauchsausweis249 €Vollständige Unterlagen und geeignete FotosIm Angebot abgestimmt
Verbrauchsausweis mit Vor-Ort-Termin349 €Ergänzende Aufnahme vor OrtIm Angebot abgestimmt
Bedarfsausweisab 500 €Unterlagenprüfung, Vor-Ort-Termin bei BedarfIm Angebot abgestimmt

Die Preise gelten für bestehende Wohngebäude. Zusätzlicher Recherche- oder Prüfaufwand wird vorab individuell ausgewiesen.

Beachten Sie: Die Kosten für einen Bedarfsausweis in Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind zwar höher, werden aber durch die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 650 Euro (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 850 Euro (ab 3 Wohneinheiten) bezuschusst. Damit reduzieren sich die tatsächlichen Kosten für Sie.

Energieausweis 2026: Was aktuell gilt

Für Eigentümer zählt der aktuell geltende Stand des Gebäudeenergiegesetzes. Angekündigte Reformen oder europäische Vorgaben werden erst dann als Pflicht dargestellt, wenn sie in deutsches Recht umgesetzt und in Kraft getreten sind:

  • Skala A+ bis H: Energieausweise für Wohngebäude weisen weiterhin Energiekennwerte und eine Effizienzklasse auf der geltenden Skala aus.
  • Pflichtangaben in Immobilienanzeigen: Liegt ein gültiger Energieausweis vor, müssen die gesetzlich vorgesehenen Kennwerte bereits in kommerziellen Immobilienanzeigen genannt werden.
  • Vorlage und Übergabe: Kauf- oder Mietinteressenten müssen den Ausweis spätestens bei der Besichtigung einsehen können; nach Vertragsschluss ist eine Kopie zu übergeben.
  • Registriernummer und Stichprobenkontrolle: Energieausweise erhalten eine Registriernummer. Die gesetzlichen Kontrollregelungen gelten unabhängig davon, ob der Ausweis digital oder auf Papier übergeben wird.
  • Energieausweis und Sanierungsplanung trennen: Der Ausweis dokumentiert Kennwerte. Für eine Maßnahmenreihenfolge, Kosten- und Förderprüfung ist eine gesonderte Energieberatung beziehungsweise ein iSFP nötig.

Welcher Energieausweis für welches Szenario?

Die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis hängt von Ihrem Gebäude und Ihren Zielen ab. Hier die wichtigsten Szenarien im Überblick:

Szenario 1: Altes, ungedämmtes Haus (Effizienzklasse G oder H)

Empfehlung: Ausweisart prüfen; Sanierungsplanung bei Bedarf separat beauftragen

Bei einem älteren Gebäude mit schlechter Energieeffizienz kann ein Bedarfsausweis vorgeschrieben oder fachlich hilfreicher sein. Er bewertet den berechneten Energiebedarf unabhängig vom bisherigen Nutzungsverhalten. Ein iSFP ist eine davon getrennte Energieberatung mit einer abgestimmten Maßnahmenreihenfolge.

Bei förderfähigen BEG-Einzelmaßnahmen kann ein gewährter iSFP-Bonus relevant sein. Für Anträge seit 21.07.2026 werden die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro je Wohneinheit berechnet.

Szenario 2: Gut gedämmtes Haus (Effizienzklasse A oder B)

Empfehlung: Verbrauchsausweis reicht in der Regel aus

Wenn Ihr Gebäude bereits gut gedämmt ist und eine moderne Heizungsanlage besitzt, spiegelt der Verbrauchsausweis den erfassten Energieverbrauch in der Regel nachvollziehbar wider. Der Verbrauchsausweis genügt hier den gesetzlichen Anforderungen und liefert nutzungsabhängige Kennwerte. Voraussetzung ist, dass der Verbrauchsausweis nach § 80 GEG für das konkrete Gebäude zulässig ist.

Szenario 3: Vermietung einer Immobilie

Empfehlung: Abhängig von Ihrer Sanierungsplanung

Wenn Sie kurzfristig vermieten möchten und keine Sanierung planen, reicht ein Verbrauchsausweis (sofern gesetzlich zulässig). Planen Sie jedoch mittelfristig Sanierungsmaßnahmen, ist der Bedarfsausweis die bessere Wahl. Er gibt Ihnen nicht nur die gesetzlich geforderten Kennwerte, sondern auch eine solide Entscheidungsgrundlage für Investitionen in die Energieeffizienz.

Der Energieausweis schafft Vergleichbarkeit für Interessenten. Die tatsächlichen Heizkosten hängen zusätzlich von Nutzung, Wetter, Energiepreis und Gebäudebetrieb ab; eine Wert- oder Vermietungsgarantie lässt sich daraus nicht ableiten.

So erhalten Sie einen Energieausweis in Düsseldorf

Für Eigentümer in Düsseldorf und Umgebung gibt es verschiedene Wege, einen Energieausweis zu erhalten. Die wichtigsten Optionen im Überblick:

Option 1: Verbrauchsausweis vom Energieberater

Eine nach dem GEG ausstellungsberechtigte Fachperson erstellt Ihren Verbrauchsausweis auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Der Vorteil gegenüber einer reinen Fernausstellung: Ihr Energieberater kann die Daten fachlich einordnen und Sie direkt zu weiteren Fragen rund um die Energieeffizienz Ihres Gebäudes beraten. So erhalten Sie nicht nur ein Pflichtdokument, sondern auch eine erste fachliche Einschätzung.

Option 2: Bedarfsausweis vom Energieberater

Ein ausstellungsberechtigter Fachmann erstellt den Bedarfsausweis auf Grundlage einer technischen Datenerhebung. Vollständige Unterlagen und geeignete Fotos können dafür ausreichen; bei Datenlücken oder Widersprüchen werden die relevanten Bauteile vor Ort erfasst: Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke, Heizungsanlage und Warmwasserbereitung. Der Vorteil: Sie erhalten nicht nur den Ausweis, sondern auch eine fundierte Einschätzung des energetischen Zustands Ihres Gebäudes und erste Empfehlungen für Verbesserungen.

Option 3: Komplettpaket mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Die umfassendste Lösung ist die Kombination aus Bedarfsausweis und individuellem Sanierungsfahrplan. Der iSFP geht weit über den Energieausweis hinaus: Er liefert einen detaillierten, auf Ihr Gebäude zugeschnittenen Sanierungsplan mit konkreten Maßnahmen, Kosten, Einsparpotenzial und Fördermöglichkeiten. Diese Leistung wird von der BAFA mit bis zu 650 € (EFH) bzw. 850 € (ab 3 WE) bezuschusst.

Mehr zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erfahren

Energieeffizienzklassen erklärt

Die Energieeffizienzklasse gibt auf einer Skala von A+ bis H an, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Je weiter vorn im Alphabet, desto besser. Hier die einzelnen Klassen mit typischen Gebäudebeispielen:

A+

Klasse A+ (unter 30 kWh/m²a)

Passivhäuser und KfW-Effizienzhäuser 40. Extrem geringer Energiebedarf durch hervorragende Dämmung, dreifach verglaste Fenster und kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung.

A

Klasse A (30 – 50 kWh/m²a)

KfW-Effizienzhäuser 55 und sehr gut sanierte Altbauten. Moderne Wärmepumpenheizung, gute Dämmung und effiziente Fenster.

B

Klasse B (50 – 75 kWh/m²a)

Gut sanierte Bestandsgebäude und Neubauten nach aktuellem GEG-Standard. Typisch: umfassend saniertes Einfamilienhaus aus den 1980er-Jahren.

C

Klasse C (75 – 100 kWh/m²a)

Teilsanierte Gebäude mit einzelnen Modernisierungsmaßnahmen. Etwa ein Haus mit neuen Fenstern, aber noch unsaniertem Dach.

D

Klasse D (100 – 130 kWh/m²a)

Durchschnittliche Bestandsgebäude. Typisches Einfamilienhaus aus den 1990er-Jahren ohne umfassende Sanierung.

E

Klasse E (130 – 160 kWh/m²a)

Ältere Gebäude mit veralteter Heizung. Typisch: unsaniertes Einfamilienhaus aus den 1970er- oder 1980er-Jahren mit alter Ölheizung.

F

Klasse F (160 – 200 kWh/m²a)

Schlecht gedämmte Altbauten. Gebäude aus den 1950er- bis 1960er-Jahren ohne wesentliche energetische Verbesserungen.

G–H

Klasse G (200 – 250 kWh/m²a) und Klasse H (über 250 kWh/m²a)

Sehr schlecht gedämmte Altbauten mit hohem Sanierungsbedarf. Typisch: unsanierte Fachwerkhäuser, Vorkriegsbauten oder Gebäude mit einfach verglasten Fenstern und ohne jegliche Dämmung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis erstellt werden, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Auch nach einer umfassenden Sanierung empfiehlt es sich, einen neuen Ausweis erstellen zu lassen, da der alte die verbesserte Energieeffizienz nicht widerspiegelt.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Energieausweise dürfen nur von Personen ausgestellt werden, die die Voraussetzungen des § 88 GEG erfüllen. Dazu können je nach Ausbildung und Qualifikation unter anderem Architekten, Ingenieure und Schornsteinfegermeister gehören. Ein Eintrag in der Energieeffizienz- Expertenliste ist dafür nicht in jedem Fall die rechtliche Voraussetzung.

Wer trägt die Kosten – Eigentümer, Vermieter oder Makler?

Die Kosten für den Energieausweis trägt grundsätzlich der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter. Diese Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden, da sie nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen. Auch wenn ein Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragt ist, bleibt die Kostenpflicht beim Eigentümer. Der Makler kann allerdings die Beauftragung eines Energieausweises im Auftrag des Eigentümers übernehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und Energieberatung?

Ein Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes auf einer standardisierten Skala und erfüllt eine gesetzliche Pflicht. Eine Energieberatung geht deutlich weiter: Sie umfasst eine umfassende Analyse des gesamten Gebäudes, identifiziert energetische Schwachstellen und liefert einen konkreten, auf Ihr Gebäude zugeschnittenen Sanierungsfahrplan mit Maßnahmen, Kosten, Einsparpotenzial und detaillierten Informationen zu Fördermöglichkeiten. Der Energieausweis ist quasi eine Momentaufnahme, die Energieberatung ein umfassendes Gutachten mit Handlungsempfehlungen.

Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?

Nein, eine Selbsterstellung ist gesetzlich nicht erlaubt. Der Energieausweis muss von einer qualifizierten Fachperson ausgestellt werden, die in der Ausstellerberechtigung nach dem GEG nachgewiesen ist. Beauftragen Sie daher eine nach § 88 GEG ausstellungsberechtigte Fachperson. Ein Vor-Ort-Termin ist nur nötig, wenn die übermittelten Daten für eine belastbare Ausstellung nicht ausreichen oder widersprüchlich sind.

Energieausweis oder umfassende Energieberatung?

Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie in Düsseldorf? Oder möchten Sie gleich eine umfassende Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan? Als gelisteter Energieeffizienz-Experte erläutere ich Ihnen, welche Leistung zu Ihrem Vorhaben passt.

Das kurze unverbindliche Erstgespräch ist kostenlos.

Fazit: Welcher Energieausweis ist der richtige für Sie?

Der Energieausweis ist 2026 mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Er ist ein wichtiges Instrument, um den energetischen Zustand Ihres Gebäudes zu bewerten und fundierte Entscheidungen über Sanierungsmaßnahmen zu treffen.

Für Eigentümer gut gedämmter Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten reicht in vielen Fällen der Verbrauchsausweis aus. Besitzer älterer, unsanierter Immobilien profitieren hingegen deutlich von einem Bedarfsausweis, der objektive Werte liefert und konkrete Sanierungsempfehlungen enthält.

Wer ohnehin eine Sanierung plant oder mögliche Förderwege prüfen möchte, kann zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) beauftragen. Dessen Beratungsförderung und ein möglicher Bonus bei späteren Einzelmaßnahmen müssen nach den zum Antragszeitpunkt geltenden Bedingungen geprüft werden.

Unabhängig davon, welchen Energieausweis Sie wählen: Lassen Sie sich von einem qualifizierten Energieberater beraten, der Ihre individuelle Situation kennt und die passende Ausweisart für Ihr Gebäude prüft.

ML

Über den Autor: Markus Lenz

Schornsteinfegermeister und gelisteter Energieeffizienz-Experte aus Düsseldorf. Markus Lenz unterstützt Eigentümer bei Fragen rund um Energieausweise, Sanierungsfahrpläne, Fördermittel und energetische Sanierung. Seine Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes verbindet eine nachgewiesene Qualifikation mit der Gebäudepraxis des Schornsteinfegerhandwerks.

Mehr über Markus Lenz erfahren →

Energieberatung in Ihrer Region

Markus Lenz berät Eigentümer in Düsseldorf und rund 40 km Umgebung persönlich und vor Ort nach Abstimmung. Für weiter entfernte Orte wird die Verfügbarkeit vor einer Zusage geprüft. Wählen Sie Ihre Stadt für lokale Hinweise und ausdrücklich gekennzeichnete Orientierungsbeispiele: