top of page

BEG EM Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

 

Die Antragstellung im Förderprogramm (BEG EM) ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Die (BEG WG) und (BEG NWG) (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) sowie (BEG EM) (Anlagen zur Wärmeerzeugung, außer Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes) werden durch die KfW administiert.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Einen Überblick zur Antragstellung und konkreten förderfähigen Maßnahmen erhalten Sie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung und im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

bottom of page